1. Garantiegeber
Polsterei Reinfeld, Inhaber Emanuel Czory, Paul-von-Schoenaich-Straße 30, 23858 Reinfeld.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für handwerkliche Mängel an den von uns im jeweiligen Auftrag ausgeführten Polster- und Bezugsarbeiten. Voraussetzung ist, dass die betreffende Leistung Bestandteil des von uns angenommenen und ausgeführten Auftrags war.
3. Garantiedauer
Die Garantiedauer beträgt 5 Jahre ab Übergabe bzw. Lieferung des fertiggestellten Möbelstücks. Die Garantie ist auf den jeweiligen Auftrag und das darin bearbeitete Möbelstück bezogen.
4. Garantieleistung
Liegt ein von dieser Garantie erfasster Mangel vor, prüfen wir das Möbelstück und bessern die betroffene eigene Arbeitsleistung nach unserer Wahl fachgerecht nach. Weitergehende Ansprüche aus dieser freiwilligen Garantie bestehen nur, soweit sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
5. Nicht von der Garantie erfasst
- normaler Verschleiß und gebrauchsbedingte Abnutzung,
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Überlastung, Feuchtigkeit, Hitze, Haustiere oder äußere Einwirkungen,
- Mängel an Bauteilen, die nicht Bestandteil unseres Auftrags waren,
- bereits vorhandene Schäden oder Schwächen der Möbelkonstruktion, soweit deren Behebung nicht beauftragt wurde,
- vom Kunden bereitgestellte Materialien sowie materialtypische Alterung, Farb- oder Strukturveränderungen, soweit kein von uns zu vertretender Verarbeitungsfehler vorliegt,
- Veränderungen oder Reparaturen durch Dritte nach Übergabe.
6. Geltendmachung
Bitte melden Sie einen möglichen Garantiefall zeitnah unter 04533 / 6091845, per WhatsApp unter 0179 / 3988157 oder per E-Mail an polsterei.reinfeld@web.de. Wenn möglich, senden Sie Fotos und nennen Sie den betreffenden Auftrag.
7. Gesetzliche Rechte
Diese freiwillige Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten. Gesetzliche Rechte des Kunden werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Stand: 17.09.2026. Maßgeblich ist im Einzelfall der konkrete Auftrag und die dazugehörige Leistungsbeschreibung.